Scheidungskostenrechner
Kosten
ca. 648,05 €
ca. 648,05 €
insgesamt
- Bitte geben Sie das Nettoeinkommen der Ehefrau ein.
Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie vollkommen unverbindlich und kostenfrei die voraussichtlichen Kosten ihrer Online Scheidung berechnen, indem Sie einfach die benötigten Daten unten eintragen.
Wir berechnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren, sodass Sie hier garantiert zum geringsten Preis geschieden werden. Kein Anwalt in Deutschland darf diese Gebühren unterschreiten (siehe § 49 b Abs. 1 BRAO).
Bei einer einvernehmlichen Online Scheidung können ca. 50% der Anwaltskosten eingespart werden, da kein zweiter Anwalt nötig ist, sofern sich beide Ehepartner bei den offenen Fragen einig sind.
Zusätzlich beantragen wir gerne für ihre einvernehmliche Scheidung eine ca. 20 - 25% Reduzierung des Streitwerts, da hierdurch weiter Geld gespart werden kann. Ob diese Kürzung vorgenommen wird, ist Ermessenssache des jeweiligen Gerichts und kann daher im Vorhinein nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass das Gericht über die Höhe der Kosten entscheidet und die hier berechneten Gebühren daher unverbindlich sind, also für Sie nur eine grobe Orientierung bieten sollen.
Die angezeigten Gerichtskosten entsprechen dem Anteil pro Ehegatte. Am Anfang des Scheidungsverfahrens müssen Sie zunächst die kompletten Gerichtskosten an das Gericht überweisen. Zum Ende der Scheidung werden die Kosten dann durch einen Antrag auf beide Eheleute verteilt. Es fallen für Sie die doppelten Gerichtskosten an, wenn der Antrag nicht gestellt wird oder der andere Ehepartner die Kosten nicht bezahlen kann.
Gerne können sie die entstehenden Anwaltsgebühren auch in Raten bezahlen. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach, damit wir eine für Sie passende Lösung finden.
Falls Sie ein sehr geringes Einkommen oder hohe Schulden haben sollten, beantragen wir auch gerne Prozesskostenhilfe für Sie. Dieses Vorgehen bietet sich zum Beispiel auch dann an, wenn Sie Hartz 4 empfangen oder von der Sozialhilfe leben. Je nach Situation werden hierdurch Gerichts- und/oder Anwaltskosten für Sie vom Staat übernommen, also Ihre Scheidung dann auch völlig kostenfrei für Sie ablaufen kann.
Prozesskostenhilfe können Sie hier berechnen: Prozesskostenhilferechner
Ausführliche Details zur Kostenberechnung gibt es hier: Scheidungskosten