Was ist der Mindeststreitwert Scheidung? Wie hoch ist dieser? Was ist der minimale Streitwert/Gegenstandswert/Verfahrenswert?
Diese Fragen ergeben sich sehr oft, wenn beide Ehepartner bei der Scheidung arbeitslos sind oder aus anderem Grund über kein Einkommen verfügen. Auch wenn die Ehegatten nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, ist oft die Frage nach dem Mindeststreitwert bei der Scheidung oder dem minimalen Streitwert.
Inhalt
Wie hoch ist der Mindeststreitwert Scheidung?
Der Mindeststreitwert bei der Scheidung betragt 3.000 Euro, wobei für die Durchführung des Versorgungsausgleichs auch nochmal 1.000 Euro hinzukommen. Zumindest dann, wenn dieser nicht im Vorfeld durch einen notariellen Vertrag ausgeschlossen wurde.
Beipiele
Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen, wie der Streitwert der Scheidung in der Praxis berechnet wird.
Ehemann mit Einkommen und Ehefrau arbeitslos
Herr Mustermann hat ein monatliches Nettoeinkommen von 500 Euro und seine Ehefrau Frau Mustermann ist arbeitslos. Beide zusammen also 500 Euro Netto im Monat. Das dreifache monatliche Gesamteinkommen ergibt nun den Streitwert, also 500 Euro x 3 = 1.500 Euro.
Diese 1.500 Euro liegen aber unter dem Mindeststreitwert von 3.000 Euro und werden deshalb auf 3.000 Euro erhöht.
Falls der Versorgungsausgleich auch noch durchgeführt werden soll, erhöht sich der Streitwert des Scheidungsverfahrens um weitere 1.000 Euro.
Der Gesamtstreitwert der Scheidung beträgt in diesem einfachen Beispiel dann 4.000 Euro.
Beide Ehepartner arbeitslos
Herr und Frau Mustermann sind beide arbeitslos und verfügen daher um kein anrechenbares Einkommen. Da hierdurch automatisch auch das dreifache monatliche Gesamteinkommen 0 Euro ergibt, wird der Streitwert auf 3.000 Euro gesetzt.
Auch hier gilt: Falls der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde und durchgeführt wird, erhöht sich dieser Streitwert um weitere 1.000 Euro.
Wie im ersten Beispiel liegt der Gesamtstreitwert auch hier bei 4.000 Euro.
Fazit
Der Mindeststreitwert Scheidung liegt bei 3.000 Euro bei dem Scheidungsverfahren in Deutschland. Dieser Mindeststreitwert Scheidung/minimale Gegenstandswert wird mindestens für jedes Scheidungsverfahren angesetzt, falls dieser normalerweise unterschritten wird.
Weitere Details zur Streitwertberechnung gibt es hier: Scheidungskosten
Hier können Sie die Scheidungskosten im interaktiven Rechner berechnen: Scheidungskostenrechner
Weiterführende Informationen sind verfügbar unter: § 43 Abs. 1 FamGKG